Die Ausbildung von der Steuer absetzen?
Posted in Grundlagen on September 20th, 2011 by Marius – Be the first to commentJa, tatsächlich kann man das. Dabei muss allerdings zwischen Erst- und Zweitstudium unterschieden werden. Beim Erststudium bzw. der ersten Ausbildung können jährlich bis zu 4000 Euro als absetzbare Kosten geltend gemacht werden, alles was darüber hinausgeht, sprich eine weiterführende Ausbildung oder ein Zweitstudium, gelten als Werbungskosten und können vollständig abgesetzt werden.
Natürlich gilt das nur für jene Personen, die überhaupt Einkommenssteuer einzahlen (meist entfällt somit die Möglichkeit der Absetzung beim Erststudium/der ersten Ausbildung, da für gewöhnlich kein Einkommen über dem Kinderfreibetrag erzielt wird). Somit grenzt sich der Kreis read more »