Zusatzverdienst bei Hartz IV!

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende, auch Arbeitslosengeld II oder volkstümlich nach ihrem Erfinder Hartz IV genannte Sozialleistung ist heutzutage für viele Menschen die primäre Einnahmequelle. Die Regelleistung für Erwachsene beträgt hier derzeit zwischen 287 € und 359 €.

Daneben besteht dann noch der Anspruch auf Erstattung der Kosten einer angemessenen Wohnung nebst Heizkosten. Mit der Regelleistung müssen sämtliche restlichen Lebenshaltungskosten bestritten werden. Verständlich, dass die eine oder der andere sich hier etwas hinzuverdienen möchte. Nicht jeder Verdienst bleibt jedoch hier unberücksichtigt. Anrechnungsfrei hinzuverdienen darf jede/r 100 € ohne dass die Leistungen nach dem ALG II gekürzt werden.

Von einem Zusatzeinkommen von 100 € bis 800 € verbleiben laut Ratgeber für Hartz IV anrechnungsfrei die grundsätzlichen 100 € und von dem darüber liegenden Betrag 20 %, also maximal weitere 140 €, insgesamt also bis zu 240 €. Von jedem verdienten Euro oberhalb von 800 € verbleiben weitere 10 % anrechnungsfrei, pro 100 € also jeweils 10 €. Ein Hinzuverdienst von 900 € bleibt also unberücksichtigt und wird nicht von der Regelleistung abgezogen in Höhe von 250 €.


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